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   LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07   

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https://dejure.org/2007,23551
LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 (https://dejure.org/2007,23551)
LAG München, Entscheidung vom 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 (https://dejure.org/2007,23551)
LAG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 3 Sa 572/07 (https://dejure.org/2007,23551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer ohne Frist ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung eines bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigten, ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen einer Tätlichkeit unter Arbeitskollegen; Feststellugen hinsichtlich der Zumutbarkeit der ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BAT § 54

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07
    Auch das Berufungsgericht geht indes davon aus, dass dem Beklagten unter Würdigung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles zuzumuten war, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der "fiktiven" Frist zur ordentlichen Beendigungskündigung fortzusetzen (vgl. z. B. BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99; BAG, 10.10.2002 -2 AZR 418/01).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07
    In diesem Zusammenhang muss daran erinnert werden, dass das Recht der außerordentlichen Kündigung nicht vom Sanktions- und Bestrafungsprinzip, sondern vom Prognoseprinzip beherrscht wird (vgl. z. B. KR/Fischermeier, 7. Auflage, § 626 BGB Rn. 110; BAG, 12.01.2006 -2 AZR 179/05).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07
    Auch das Berufungsgericht geht indes davon aus, dass dem Beklagten unter Würdigung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles zuzumuten war, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der "fiktiven" Frist zur ordentlichen Beendigungskündigung fortzusetzen (vgl. z. B. BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99; BAG, 10.10.2002 -2 AZR 418/01).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 25.10.2007 - 3 Sa 572/07
    Nach allem erscheint es dem Beklagten zumutbar, das Arbeitsverhältnis des Klägers bis zum Erreichen der Altersgrenze fortzusetzen (vgl. z. B. BAG, 14.11.1984 -7 AZR 474/83).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08

    Kündigung, fristlos, Verdachtskündigung, Außerdienstliches Verhalten,

    Ein Arbeitgeber hat nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer keinen Tätlichkeiten ausgesetzt sind, sondern hat auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch solche Auseinandersetzungen beeinträchtigt wird und durch Verletzungen Arbeitskräfte ausfallen (LAG München Urt. v. 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 -, a.a.O.).
  • ArbG Magdeburg, 15.07.2013 - 3 Ca 713/13

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mobbing unter Kollegen - Abmahnung

    Als grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung zu bilden, werden insbesondere auch tätliche Angriffe, Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber Arbeitskollegen, insbesondere wenn sich diese als Mobbing darstellen oder das ständige Begeben in immer weiter eskalierende Auseinandersetzungen mit mehreren Vorgesetzten angesehen (vgl. etwa BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08, NZA 2010, 698; 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06, DB 2009, 964; 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797; Hess.LAG 19.04.2012 - 7 Sa 984/11; LAG Schleswig-Holstein 20.12.2011 - 1 Sa 321/11; LAG Nürnberg 16.09.2011 - 4 Sa 297/10; LAG Rheinland-Pfalz 14.10.2010 - 10 Sa 296/10; LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2010 - 25 Sa 130/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.04.2008 - 5 Sa 181/07; LAG München 25.10.2007 - 3 Sa 572/07 jeweils zitiert über Juris).
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